Statuten der As­tro­no­mi­schen Ju­gend­grup­pe Bern

1 Name

Abs. 1 Unter dem Namen "Astronomische Jugendgruppe Bern" (in Kurzform "AJB") besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Art. 60ff. mit Sitz in Bern.

2 Zweck

Abs. 2 Die AJB führt Jugendliche in die Astronomie ein und fördert ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet. Sie hilft Ihren Mitgliedern, die theoretischen Kenntnisse in der praktischen Amateurastronomie umzusetzen. Sie fördert das öffentliche Interesse an der Amateurastronomie.

Abs. 3 Der Verein kann Mitglied in astronomischen Gesellschaften oder Vereinen sein.

3 Mittel

Abs. 4 Die AJB

  • führt für Jugendliche einen Einführungskurs in die Astronomie durch ("Grundkurs")
  • organisiert regelmässige Treffen ihrer Mitglieder, an denen Mitglieder und Nichtmitglieder astronomische Vorträge halten
  • führt anlässlich spezieller astronomischer Ereignisse öffentliche Veranstaltungen durch
  • ermöglicht die regelmässige Durchführung von astronomischen Lagern

Abs. 5 Als finanzielle Mittel stehen ihr Gönner- und Mitgliederbeiträge sowie allfällige andere Einnahmen zur Verfügung.

4 Material

Abs. 6 Die AJB verfügt über Teleskope, Okulare, Filter und weiteres astronomisches Material.

  • das Material steht für Lager, Veranstaltungen, Vorträge, Einführungskurse und andere Aktivitäten des Vereins zur Verfügung.
  • Aktiv und Ehrenmitglieder können mit Erlaubnis des Vorstandes Material für eine definierte Zeitspanne ausleihen.
  • Jungmitglieder und Drittpersonen dürfen Material nur im Beisein eines Aktiv oder Ehrenmitglieds benützen.
  • Der Vorstand kann die Ausleihe ohne Begründung verweigern.
  • Für Schäden am Material hat der Verursacher aufzukommen

5 Mitgliedschaft

Abs. 7 Die Mitgliedschaft der AJB unterteilt sich in:

  • Jungmitglieder
  • Aktivmitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Gönner

Abs. 8 Nur Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und können in den Vorstand gewählt werden.

Abs. 9 Zu Jungmitgliedern können alle interessierten Jugendlichen werden.

Abs. 10 Zu Aktivmitgliedern werden Jungmitglieder, nachdem sie den Grundkurs mit bestandener Schlussprüfung abgeschlossen haben. Der Vorstand kann auch andere Personen, die entsprechendes Wissen haben, aufnehmen.

Abs. 11 Zu Ehrenmitgliedern können Aktivmitglieder werden, die sich durch besondere Leistungen um die Gruppe verdient gemacht haben. Sie werden von der Hauptversammlung ernannt.

Abs. 12 Als Gönner werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die der AJB finanzielle oder materielle Unterstützung zusichern.

Abs. 13 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss.

6 Organisation

Abs. 14 Organe der Gruppe sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Revisoren.

6.1 Die Hauptversammlung

Abs. 15 Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Gruppe. Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel innert zwei Monaten nach Abschluss des Gruppenjahres statt.

Abs. 16 Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder können ausserordentliche Hauptversammlungen einberufen. Ausserordentliche Hauptversammlungen finden innert 6 Wochen nach dem entsprechenden Antrag statt.

Abs. 17 Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen. Die Mitglieder müssen mindestens 3 Wochen vor der Versammlung im Besitz der Traktanden sein.

Abs. 18 Anträge von Vereinsmitgliedern für die Hauptversammlung sind dem Vorstand bis sechs Wochen vor der Hauptversammlung zu unterbreiten und von diesem in die Traktandenliste aufzunehmen.

Abs. 19 Die Hauptversammlung ist zuständig für:

  • die Wahl des Vorstandes
  • die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
  • die Genehmigung des Budgets
  • die Wahl der Revisoren
  • die Festlegung der Mitgliederbeiträge
  • die Änderung der Statuten
  • den Ausschluss von Mitgliedern
  • die Aufnahme der Jungmitglieder als Aktivmitglieder
  • Beitritt zu anderen astronomischen Vereinigungen gem. Art. 3

Abs. 20 Änderungen der Statuten benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit. Alle anderen Beschlüsse an der Hauptversammlung werden mit einfachem Mehr gefasst. Der Präsident hat den Stichentscheid.

Abs. 21 Alle Protokolle und Berichte des Vorstandes liegen zur Ansicht auf. Mitglieder erhalten auf Verlangen Kopien.

6.2 Der Vorstand

Abs. 22 Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gruppe und vertritt sie nach aussen. Insbesondere pflegt er die Verbindung zur Astronomischen Gesellschaft Bern.

Abs. 23 Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Kassier, Leiter des Grundkurses, Sekretär sowie bis zu fünf weiteren Mitgliedern.

Abs. 24 Ein Vorstandsmitglied kann mehrere Funktionen innehaben, jedoch nicht Präsident und Kassier gleichzeitig sein.

Abs. 25 Der Vorstand kann Aufgaben an Mitglieder delegieren.

Abs. 26 Der Vorstand trifft sich auf Antrag eines Vorstandsmitglieds, jedoch mindestens dreimal pro Vereinsjahr. Der Präsident nimmt die Einberufung vor und richtet sie an alle Vorstandsmitglieder. Er sorgt für die Bekanntgabe der Traktanden mindestens 2 Tage vor dem Treffen.

Abs. 27 Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder gefällt. Der Präsident hat Stichentscheid.

Abs. 28 Der Präsident leitet die Vorstandsversammlung und die Hauptversammlung. Er vertritt die Gruppe nach aussen. Er ist verantwortlich dafür, dass die restlichen Vorstandsmitglieder ihre Pflichten ordnungsgemäss wahrnehmen.

Abs. 29 Der Kassier verwaltet die Finanzen der Gruppe. Er führt die Gruppenrechnung und legt sie der Hauptversammlung vor. Er ist in finanziellen Angelegenheiten allein unterschriftsberechtigt. Er ist verantwortlich für die Einforderung der Mitgliederbeiträge.

Abs. 30 Der Leiter des Grundkurses ist für die Programmgestaltung und Durchführung des Grundkurses verantwortlich. Er führt die Abschlussprüfungen des Grundkurses durch und präsentiert der Hauptversammlung die Resultate.

Abs. 31 Der Grundkursleiter kann in Absprache mit dem Vorstand die Leitung des Grundkurses teilweise an andere Mitglieder delegieren.

Abs. 32 Der Sekretär führt die Korrespondenz der Gruppe und erstellt Dokumente für die Gruppe. Insbesondere ist er um die Erstellung der Quartalsprogramme und der Mitgliederlisten besorgt. Er führt die Protokolle der Haupt- und Vorstandsversammlungen.

Abs. 33 Der Vorstand kann kleinere Entscheide (Budgetrahmen: 2 Jahresmitgliederbeiträge) auch ausserhalb von Vorstandssitzungen fällen, wenn 2/3 des gesamten, e.v. nicht anwesenden Vorstandes zustimmen. So getroffene Entscheide müssen innerhalb eines Tages den restlichen Vorstandmitgliedern mitgeteilt werden.

6.3 Die Revisoren

Abs. 34 Die Hauptversammlung ernennt zwei Revisoren. Revisoren dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Ein Revisor darf höchstens einmal wiedergewählt werden.

Abs. 35 Die Revisoren überprüfen vor der Hauptversammlung die Gruppenrechnung. Der Hauptversammlung empfehlen sie diese zur Annahme oder Ablehnung.

Abs. 36 Die Revisoren haften der Hauptversammlung gegenüber nach Treu und Glauben für die Richtigkeit der Gruppenrechnung.

7 Finanzen

Abs. 37 Die Gruppe kann zur Deckung ihrer Kosten einen Mitgliederbeitrag erheben.

Abs. 38 Der Mitgliederbeitrag wird durch die Hauptversammlung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens SFr. 60.- pro Jahr.

Abs. 39 Die Gruppe nimmt Spenden entgegen, sofern allfällige damit verknüpfte Bedingungen dem Zweck der Gruppe entsprechen.

8 Auflösung der Gruppe

Abs. 40 Die Gruppe kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

Abs. 41 Das Gruppenvermögen kommt in diesem Fall der Astronomischen Gesellschaft Bern zu. Ein Rückfall von Gruppenvermögen an die Mitglieder ist ausgeschlossen.

9 Weitere Bestimmungen

Abs. 42 Das Gruppenjahr endet und beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Sonne den Frühlingspunkt, definiert als Schnittpunkt von Himmelsäquator und Ekliptik im Sternzeichen der Fische, durchquert.

Abs. 43 Diese Statuten treten durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.3.2015 in Kraft.

Bern, 27. März 2015

Für die Aastronomische Jugendgruppe Bern:

Der Präsident: Fabian Mast

Der Sekretät: David Lehnen